KONTAKT
Cuno-Berufskolleg II
Viktoriastraße 2
58095 Hagen
Fon 02331-2075480
Fon 02331-2075484
Fon 02331-2075483
Fax 02331-2072006
Abteilung:
Fon 02331-2075493
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BERUFE NET
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung an der Fachschule für Technik des Cuno-Berufskollegs II in Hagen vermittelt Ihnen
eine erweiterte berufliche Qualifikation. Immer kürzer werdende Innovationsraten und der Einsatz
moderner Informationstechnik erfordern die Bereitschaft zur Weiterbildung, damit Sie für die
stetig steigenden Ansprüche im Beruf auch in Zukunft gerüstet sind.
Mit der erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erwerben Sie die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter/e Vermessungstechniker/-in". Neben der beruflichen Qualifikation haben Sie zudem die Möglichkeit, die Fachoberschulreife zu erwerben. Darüber hinaus wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss und einer zusätzlichen Prüfung im Fach Mathematik die Fachhochschulreife zuerkannt.
Erfahren Sie mehr über die "Maßarbeit" von Vermessungsfachleuten und den "Arbeitsplatz Erde".
Art und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend in Teilzeitform und erstreckt sich über drei Schuljahre. Wöchentlich werden am Freitag und am Samstag insgesamt 16(4) Unterrichtsstunden erteilt. Die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden beträgt 2400 Stunden, wovon (480) Stunden in besonderen Lernformen organisiert sind. Bei einer ausreichenden Zahl von Anmeldungen ist eine Ausbildung in Vollzeitform möglich.
Aufnahmebedingungen
In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer
Für die Zulassung zum Fachschulexamenen und zur Fachhochschulreifeprüfung ist der Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit im Ausbildungsberuf erforderlich. Auskunft über Sonderregelungen erteilt die Abteilung für Vermessungstechnik des Cuno-Berufskollegs II.
Aufnahmeverfahren
Schriftlicher Antrag an das:
Cuno-Berufskolleg II
Viktoriastraße 2
58095 Hagen
Dem Antrag sind beizufügen:
Kosten
Schulgeld wird nicht erhoben. Die Erstattung von Fahrkosten und Lernmittel erfolgt im Rahmen der gültigen Regelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Arbeitsämter möglich. Auskünfte erteilt die Arbeitsagentur am Wohnort.